Wenn du schon eine Ausbildung in einem Betrieb begonnen und dort die Ausbildung abgebrochen hast, kannst du bei ajw als Quereinsteiger wieder einsteigen.

Voraussetzung ist, dass du die Kriterien für eine Einstellung bei ajw erfüllst (siehe Bewerben) und schon so viele Ausbildungszeiten hast, dass du mit den anderen Azubis aus dem Lehrjahr zur Prüfung zugelassen werden kannst.

Aktuell haben wir folgende Ausbildungsplätze für Quereinsteiger frei:

Gärtner:in                        – 2. und 3. Lehrjahr*
Tischler:in                        – 1., 2. und 3. Lehrjahr*
Maler:in                           – 1., 2. und 3. Lehrjahr*
Kfz-Mechatroniker:in       – 2. und 3. Lehrjahr*
Elektroniker:in                 – 2. und 3. Lehrjahr*

*) Mit 3. Lehrjahr ist nur das laufende Lehrjahr gemeint, keine Nachlerner.